Die am 20. Mai erzielte Einigung zwischen dem Rat der Europäischen Union und dem Europäischen Parlament über die Ratifizierungstexte des Turnberry-Abkommens markiert einen neuen Abschnitt in den Handelsbeziehungen zwischen Brüssel und Washington. Doch hinter dem Anschein einer transatlantischen Entspannung steht vor allem ein pragmatischer Risikomanagementansatz: Ziel ist es, ein erneutes Aufflammen des US Protektionismus zu verhindern und zugleich ausreichend Handlungsspielraum zu bewahren, um im Falle eines Rückziehens der Vereinigten Staaten von ihren Verpflichtungen angemessen reagieren zu können.
Kernzahlen
- 15% vs 0%: die beiden Zollobergrenzen im Zentrum des transatlantischen Kompromisses.
- 31. Dezember 2026: die Frist für die vollständige Einhaltung der US-Verpflichtungen.
- 31. Dezember 2029: das vorgesehene Auslaufen des Abkommens, sofern keine Verlängerung erfolgt.
Vermeidung einer Rückkehr zum Handelskrieg
Das im Sommer 2025 geschlossene Turnberry-Abkommen kam zustande, nachdem Donald Trump damit gedroht hatte, Zölle von bis zu 30% auf europäische Waren zu erheben. Das Abkommen begrenzte diesen Satz auf 15%. Im Gegenzug verpflichtete sich die Europäische Union, ihre Zölle auf industrielle Importe aus den USA abzuschaffen und den Marktzugang für bestimmte landwirtschaftliche und agrarindustrielle Produkte zu verbessern.
Trotz erheblicher Kritik in Europa, das Abkommen sei unausgewogen, folgt es einer klaren wirtschaftlichen Logik: den Handel zu stabilisieren und ein Szenario abzuwenden, das für europäische Exporteure deutlich höhere Kosten verursacht hätte.
Schutzmechanismen gegenüber Washington
Das Besondere am europäischen Kompromiss sind die Sicherheitsmechanismen, die in den Umsetzungstexten verankert wurden. Drei Mechanismen bilden die Grundlage dieses Ansatzes:
- eine Aussetzungsklausel für den Fall, dass die USA die vereinbarte Obergrenze von 15 % nicht einhalten – sei es durch neue Zölle oder durch eine unzureichende Senkung bestehender Maßnahmen. Dies betrifft insbesondere Stahl- und Aluminiumerzeugnisse, für die die Zollsätze weiterhin bis zu 50 % betragen können. Die EU hat den 31. Dezember 2026 als Frist für die vollständige Einhaltung der 15 %-Grenze festgelegt.
- ein Schutzmechanismus, der aktiviert werden kann, wenn steigende Importe der europäischen Industrie erheblichen Schaden zufügen.
- eine Auslauf-Klausel, wonach die Zugeständnisse am 31. Dezember 2029 auslaufen, sofern keine gesetzliche Verlängerung beschlossen wird.
Die EU ratifiziert damit ein bedingtes und reversibles Abkommen.


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Eine fragiler gewordene europäische Kalkulation
Seit der Unterzeichnung im Sommer 2025 hat sich das Umfeld verändert. Das Urteil des Obersten Gerichtshofs der USA zur Anwendung des IEEPA1 hat die Möglichkeiten der Trump-Regierung eingeschränkt, sofort massive Zollerhöhungen zu verhängen.
Dadurch ist der relative Nutzen des Abkommens für Europa weniger eindeutig geworden als noch im Sommer 2025. Der sogenannte „Turnberry-Rabatt“ – also der günstige Zollvorteil der EU gegenüber dem Rest der Welt mit Ausnahme Chinas – sank zwischen September 2025 und März 2026 von 4,4 auf 1,4 Prozentpunkte.
Dennoch ist die Bedrohung nicht verschwunden. Der jüngste Druck der USA auf die Automobilbranche sowie die Möglichkeit neuer Handelsmaßnahmen auf anderer rechtlicher Grundlage in der zweiten Jahreshälfte haben die Europäer davon überzeugt, dass das Risiko einer Eskalation weiterhin sehr real ist.
Gemischte Auswirkungen je nach Branche
Für die europäische Industrie ergibt sich insgesamt ein gemischtes Bild. Besonders deutlich wird diese Ambivalenz in der Automobilbranche: Zwar profitieren europäische Exporteure in den USA von einem reduzierten Zollsatz von 15 % statt zuvor 25 %, gleichzeitig müssen sie jedoch einen intensiveren Wettbewerb auf dem europäischen Markt hinnehmen.
Im Agrarsektor fallen die europäischen Zugeständnisse gezielter aus. Sie umfassen vor allem deutliche Zollsenkungen für bestimmte verarbeitete Produkte sowie Zollkontingente in sensiblen Bereichen wie den Milchprodukten.
Von einer Rückkehr zur Normalität in den transatlantischen Handelsbeziehungen kann dennoch keine Rede sein. Das Abkommen verdeutlicht vor allem den Versuch Europas, das Risiko einer weiteren Eskalation im Zollstreit einzudämmen. Zugleich behält sich die EU ausdrücklich vor, ihren Kurs anzupassen, sollten die Vereinigten Staaten ihre Verpflichtungen nicht erfüllen.
Olivier Rozenberg, Politikanalyst bei Coface.
1 International Emergency Economic Powers Act




