Eine Rechnung an einen Kunden für eine erbrachte Dienstleistung zu stellen, gehört zum Geschäftsalltag. Ebenso verbreitet ist heute die Praxis, diese Forderung an einen Dritten abzutreten – dieser übernimmt das Inkasso und berechnet dafür eine Provision. Eine Vorgehensweise, die zahlreiche Vorteile bietet so verschafft Unternehmen sie in erster Linie finanzielle Sicherheit. Wie also funktioniert eine Forderungsabtretung und welche Aspekte sind dabei zu bedenken?
Die 3 Akteure, die an der Abtretung von Forderungen beteiligt sind
Bei der Abtretung einer Forderung sind stets folgende drei Parteien beteiligt:
- Der Zedent – also das Unternehmen, das eine Rechnung gestellt hat und seine Forderung an einen Dritten abtritt, in der Regel an eine Bank oder ein Factoring-Unternehmen.
- Der Zessionar – er übernimmt die Forderung, kümmert sich um das Inkasso und erhält dafür eine Provision.
- Der Schuldner – ein Kunde des Zedenten, der seine offene Rechnung zum vereinbarten Fälligkeitstermin an den Zessionar zahlen muss.
Der Mechanismus der Forderungsabtretung
Die Forderungsabtretung ist ein Instrument des Finanzmanagements, das in Österreich in §§ 1392 des Allgemeinen Bürgerlichen Gesetzbuches geregelt ist. Sie ermöglicht es einer natürlichen oder juristischen Person (dem abtretenden Gläubiger), eine Forderung an eine andere Person (den Zessionar) abzutreten – gegen eine Provision, die einem Prozentsatz des geschuldeten Betrags entspricht. Der Zessionar übernimmt daraufhin das Forderungsmanagement gegenüber dem Schuldner – einschließlich etwaiger rechtlicher Schritte, falls nötig.
Der Schuldner kann der Abtretung grundsätzlich nicht widersprechen, es sei denn, die Forderung wurde ausdrücklich als nicht abtretbar vereinbart. Allerdings muss er über die Abtretung informiert worden sein oder sie anerkannt haben.
Durch die Abtretung wird der Zessionar zum neuen Gläubiger des Schuldners, der seine Verpflichtungen fortan gegenüber diesem Dritten erfüllen muss. Die Abtretung umfasst dabei auch alle Sicherheiten, die mit der ursprünglichen Forderung verbunden sind – etwa Pfandrechte oder Bürgschaften. Die einzige verbleibende Verantwortung des ursprünglichen Gläubigers betrifft die Gültigkeit der abgetretenen Forderung (also deren Existenz und Fälligkeit) – es sei denn, der Zessionar wurde über die Unsicherheit der Forderung aufgeklärt und hat diese bewusst akzeptiert.
Auch wenn die Forderungsabtretung in der Praxis überwiegend im geschäftlichen Umfeld Anwendung findet, gilt sie grundsätzlich für sämtliche Forderungen – sofern gesetzlich nichts anderes bestimmt ist. Dazu zählen auch private Forderungen wie etwa Mietforderungen, Lebensversicherungen oder Lohnabtretungen, bei denen Banken direkt vom Einkommen abbuchen, um ein Darlehen zu tilgen. Im Folgenden konzentrieren wir uns jedoch auf die Abtretung von Rechnungen, die von Unternehmen ausgestellt wurden.
Die abgetretene Forderung muss bestimmt, fällig und beziffert sein
Achtung: Das Eintreiben einer Forderung – insbesondere unter dem Risiko, diese notfalls gerichtlich durchsetzen zu müssen – setzt voraus, dass die Forderung folgende Kriterien erfüllt, dass sie:
- bestimmt ist, d. h. ihre Existenz darf vom Schuldner nicht bestritten werden können.
- beziffert ist, also exakt messbar und in ihrer Höhe klar festgelegt.
- fällig ist – entweder sofort oder zu einem klar definierten Zeitpunkt –, sodass der Zessionar die Forderung nach Ablauf der dem Schuldner eingeräumten Zahlungsfrist einfordern kann.
Nur wenn alle drei Bedingungen erfüllt sind, ist der Zessionar berechtigt, eine Mahnung zu versenden, ein außergerichtliches Inkassoverfahren einzuleiten oder im Bedarfsfall gerichtliche Schritte einzuleiten.
Warum sollten Sie Forderungen abtreten?
Die Abtretung von Forderungen bietet mehrere Vorteile. Der erste und wichtigste besteht darin, schneller bezahlt zu werden. Darüber hinaus ermöglicht sie mehr Kontrolle über den Cashflow, eine bessere Planbarkeit von Zahlungseingängen und weniger Aufwand beim Forderungsmanagement. Da das Inkasso an einen Dritten ausgelagert wird, können interne Teams entlastet und ihre Kapazitäten anderweitig eingesetzt werden.
Zwar ist die Abtretung mit Kosten verbunden, doch kann sie eine wirkungsvolle Maßnahme zur Absicherung der finanziellen Stabilität eines Unternehmens sein. Wenn diese Kosten in die Marge einkalkuliert werden, lässt sich das Ausfallrisiko minimieren, ohne dass der Gewinn geschmälert wird.
Die Forderungsabtretung kann situationsabhängig eingesetzt werden. Bereits im Vorfeld lässt sich das Risiko absichern, indem ein spezialisiertes Unternehmen eine Bonitätsprüfung des Kunden durchführt. Ein solcher Bericht gibt Aufschluss über die finanzielle Lage, frühere Zahlungsausfälle und liefert eine Zuverlässigkeitsbewertung (auch bekannt als Credit Score).
Wie wird eine Forderungsabtretung formalisiert?
In Österreich gilt:
Keine besondere Form ist gesetzlich vorgeschrieben. Die Zession kann formfrei erfolgen – also mündlich, schriftlich oder konkludent (durch schlüssiges Verhalten).
Aus Beweisgründen wird jedoch dringend eine schriftliche Abtretungserklärung empfohlen. Das Dokumentsollte folgende Angaben enthalten:
- Die Identität des Schuldners,
- Den geschuldeten Betrag,
- Das Fälligkeitsdatum.
Der Schuldner (Zessus) muss nicht zwingend über die Zession informiert werden, damit diese wirksam wird. Ohne Verständigung darf der Schuldner allerdings mit schuldbefreiender Wirkung an den alten Gläubiger zahlen (§ 1395 ABGB). Daher ist eine schriftliche Mitteilung (z. B. per eingeschriebenem Brief) üblich und ratsam.
Verjährungsfrist von 3 Jahren
Die Verjährungsfrist gegenüber Unternehmen beträgt 3 Jahre ab dem Zeitpunkt, an dem die Forderung fällig ist und der Gläubiger davon Kenntnis hat. Nach Ablauf dieser Frist kann eine unbezahlte Rechnung nicht mehr gerichtlich eingetrieben werden. Der Gläubiger verliert somit die Möglichkeit, seine Ansprüche auf dem Rechtsweg durchzusetzen.
Unterschied zwischen Forderungsabtretung und Subrogation
Beide Konzepte ermöglichen die Übertragung einer Forderung an einen Dritten, unterscheiden sich jedoch deutlich in ihrer rechtlichen Natur und Anwendung:
- Art der Übertragung:
Bei der Forderungsabtretung erfolgt die Übertragung auf vertraglicher Grundlage, meist durch einen Kaufvertrag.
Die Subrogation hingegen ist eine Nebenfolge einer Zahlung – sie tritt entweder durch gesetzliche Regelung oder durch gerichtliche Entscheidung ein. - Zustimmung des Gläubigers:
Bei der Abtretung ist die Zustimmung des ursprünglichen Gläubigers erforderlich.
Bei der Subrogation ist sie nicht zwingend notwendig – vor allem dann nicht, wenn der Schuldner die Subrogation zugunsten eines Dritten vereinbart hat (konventionelle Subrogation). - Umfang der Forderung:
Der Zessionar (Neugläubiger bei der Abtretung) kann die gesamte Forderung geltend machen, unabhängig davon, wie viel er gezahlt hat.
Bei der Subrogation ist der neue Gläubiger nur in Höhe des tatsächlich geleisteten Betrags berechtigt, also anteilig zur Zahlung. - Zielsetzung:
Die Forderungsabtretung kann spekulativen Charakter haben – etwa wenn Forderungen mit Abschlag gekauft werden, um Gewinn zu erzielen. Die Subrogation dient hingegen rein der Rückforderung eines geleisteten Betrags – etwa wenn ein Dritter (z. B. eine Versicherung) für den Schuldner bezahlt hat.
Die Forderungsabtretung ist daher ein praktikables Mittel zur Überbrückung von Liquiditätsengpässen oder zur Absicherung von Zahlungseingängen. Dabei sollte ihr Kostenaufwand stets mit dem einer Forderungsauslagerung (z. B. an einen Inkassoanbieter) verglichen werden – letzteres spart wertvolle Zeit, indem der Einzug sensibler Außenstände spezialisierten Fachkräften überlassen wird.
