Deutschland

Europa

BIP pro Kopf ($)
$53565.0
Bevölkerung (im Jahr 2021)
84,5 Millionen

Bewertung

Länderrisiko
A3
Geschäftsklima
A1
Zuvor
A3
Zuvor
A1
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Zusammenfassung

Stärken

  • Starke industrielle Basis (20 % der Bruttowertschöpfung, 23 % der Gesamtbeschäftigung im Jahr 2024)
  • Schwerpunkt auf Forschung und Entwicklung, z. B. in den Bereichen Biotechnologie und Maschinenbau
  • Geringe strukturelle Arbeitslosigkeit, gut ausgebautes Ausbildungssystem
  • Hohe Zahl familiengeführter exportorientierter KMU (Mittelstand)
  • Moderate Staatsverschuldung und in der Vergangenheit solide öffentliche Finanzen, die finanziellen Spielraum für staatliche Maßnahmen bieten
  • Konsensorientierte Politik, Föderalismus zur Förderung der Repräsentativität
  • Starke industrielle Basis (20 % der Bruttowertschöpfung, 23 % der Gesamtbeschäftigung im Jahr 2024)

Schwächen

  • Starke, aber rückläufige Abhängigkeit von Energieimporten (die Nettoimporte machten 2023 61 % des Primärenergieverbrauchs aus), was zu sehr hohen Strompreisen führt. Deutschland hat die höchsten Strompreise für Privathaushalte in Europa (Stand: zweite Hälfte des Jahres 2024) und die dritthöchsten Strompreise für die Industrie
  • Starke Abhängigkeit vom Außenhandel, insbesondere von den Exporten
  • Bedeutung und starke Ausrichtung auf den Industriesektor, insbesondere die Automobil-, Maschinenbau- und Pharmaindustrie, vor allem im Export (40 % der Gesamtexporte im Jahr 2024)
  • Derzeit stellen unzureichende Investitionen in Infrastruktur und Digitalisierung sowie der hohe Grad an Bürokratie und Regulierung Hindernisse für flexibles wirtschaftliches Handeln dar
  • Demografischer Rückgang mit einem Mangel an qualifizierten Arbeitskräften und einem zunehmend überlasteten Rentensystem

Handelsaustausch

Exportvon Waren in % der Gesamtmenge

USA
10%
Frankreich
8%
Niederlande
7%
Polen
6%
China
6%

Importvon Waren in % der Gesamtmenge

Niederlande 14 %
14%
China 7 %
7%
Polen 7 %
7%
Belgien 6 %
6%
Tschechien 6 %
6%

Bewertung der Branchenrisiken

Ausblick

Dieser Abschnitt ist ein wertvolles Instrument für Finanzverantwortliche und Kreditmanager in Unternehmen. Er enthält Informationen über die Zahlungs- und Inkassopraktiken, die in dem Land üblich sind.

Vorsichtige Anzeichen einer Erholung dank öffentlicher Investitionen

Die große Wende kam im Jahr 2025. Nach der Bundestagswahl im Februar passte der Bundestag die verfassungsmäßige Schuldenbremse an, sodass Verteidigungs- und Sicherheitsausgaben, die 1 % des BIP übersteigen, von deren Regeln ausgenommen werden können. Zudem wurde ein spezieller Investitionsfonds in Höhe von 500 Milliarden Euro zur Förderung von Infrastruktur und Klimaschutz eingerichtet. Von diesem Betrag sind 100 Milliarden Euro für die Bundesländer vorgesehen. Der Fonds soll über einen Zeitraum von 12 Jahren laufen. Diese Maßnahmen stellen eine deutliche Abkehr von Deutschlands traditionell streng diszipliniertem Haushaltskurs dar. Um Unternehmen weiter zu unterstützen, hat der Bundestag den sogenannten „Investitionsbooster“ eingeführt. Dieser ermöglicht es Unternehmen, bei Investitionen in Maschinen und Anlagen über einen Zeitraum von drei Jahren eine Abschreibungsrate von 30 % pro Jahr anzuwenden, anstatt der üblichen linearen Abschreibungsmethode. Auch Elektrofahrzeuge, die für gewerbliche Zwecke genutzt werden, profitieren von einer beschleunigten Abschreibung. Ab 2028 sollen die Körperschaftsteuersätze jährlich um einen Prozentpunkt von derzeit 15 % sinken und bis 2032 einen dauerhaften Satz von 10 % erreichen. Darüber hinaus plant die neue Regierung ab Januar 2026 eine dauerhafte Senkung der Stromsteuern für Unternehmen des verarbeitenden Gewerbes und der Landwirtschaft sowie eine Senkung der Netzentgelte. Zwar haben diese Maßnahmen die Stimmung in der Wirtschaft seit Februar 2025 bereits deutlich verbessert – wenn auch ausgehend von einem sehr niedrigen Niveau –, doch hat sich dies bis Mitte 2025 noch nicht in einer breiteren wirtschaftlichen Erholung niedergeschlagen. Ein echter Aufschwung, der die leichte Rezession der letzten Jahre hinter sich lässt, wird bis 2026 voraussichtlich nicht eintreten. Im Verteidigungssektor arbeiten die bestehenden Unternehmen bereits mit voller Kapazität, was bedeutet, dass zusätzliche Beschaffungen Zeit brauchen werden. Zudem mangelt es an Personal, um die Expansion zu bewältigen. Im Bereich der Infrastruktur erfordern neue Bauprojekte in der Regel mehrere Quartale oder sogar Jahre der Planung, bevor sie spürbare Auswirkungen zeigen können. Daher dürfte die kurzfristige wirtschaftliche Erholung hauptsächlich auf höhere Unternehmensinvestitionen zurückzuführen sein, die in den letzten Quartalen aufgrund erhöhter Planungsunsicherheit zurückgestellt wurden und wahrscheinlich durch Steuerabzüge sowie die Aussichten auf staatliche Investitionen gestützt werden.

Der private Konsum (52 % des BIP) dürfte in der zweiten Jahreshälfte 2025 vorsichtig anziehen, sich jedoch hauptsächlich im Jahr 2026 entfalten. Die Reallöhne steigen seit dem dritten Quartal 2023 und haben dazu beigetragen, die Kaufkraftverluste aus der Energiepreiskrise der Jahre 2021 bis 2023 wieder auszugleichen. Im Jahr 2025 sank die Wachstumsrate der Reallöhne in der ersten Jahreshälfte wieder auf ein normales Niveau von rund 1,5 %, was den Raten aus der Zeit vor der Pandemie sehr ähnlich ist und widerspiegelt, dass sich Inflations- und Lohnentwicklungen synchron verlangsamen. Zudem sank die Sparquote spürbar von einem Höchststand von 11,8 % des verfügbaren Einkommens im dritten Quartal 2024 auf 10,4 % im ersten Quartal 2025, was wiederum dem Niveau vor der Pandemie entspricht. Die moderate Belebung des privaten Konsums dürfte mit einer zaghaften Erholung im Baugewerbe einhergehen, die auf einer günstigeren finanziellen Lage als in den letzten Jahren beruht. Bis Mitte 2025 hatte die EZB ihren Einlagensatz seit Juni 2024 bei jeder einzelnen Sitzung um 25 Basispunkte gesenkt, wodurch der Zinssatz im Juni 2025 von 4,0 % auf 2,0 % sank, was als neutrales Niveau gilt. Angesichts des geringen Wirtschaftswachstums in der Eurozone und der Tatsache, dass die Inflation nahe am 2-Prozent-Ziel liegt, werden für 2025 zwei weitere Zinssenkungen um jeweils 25 Basispunkte erwartet. Auf längere Sicht dürfte die EZB den Zinssatz unverändert lassen, wobei 2026 zwei weitere Senkungen möglich sind. Auch die Unternehmensinvestitionen dürften zusätzlich zu den Steuerabzügen und den gesunkenen Energiekosten vom niedrigeren Zinsniveau profitieren, insbesondere im Jahr 2026. Der Außenhandel bleibt jedoch vorerst die große Unbekannte für die Jahre 2025–2026. Zwar gibt es eine erste Einigung zwischen den USA und der EU über künftige Zölle in Höhe von 15 % für EU-Produkte in den USA, doch bestehen nach wie vor zahlreiche Unsicherheiten hinsichtlich der Details und der Umsetzung. Die USA sind mit einem Anteil von 10 % an den gesamten Warenexporten Deutschlands größter Exportpartner, und dies könnte erhebliche negative Auswirkungen haben, insbesondere wenn auch andere führende Handelspartner Deutschlands wie China, die Niederlande und Frankreich in Mitleidenschaft gezogen werden und eine geringere Nachfrage nach deutschen Produkten verzeichnen.

Die Finanzpolitik vollzieht eine Kehrtwende

Nach Jahren der Haushaltsdisziplin hat sich in der deutschen Gesellschaft ein neuer Konsens herausgebildet: Die Aufnahme von Krediten wird nun als akzeptabel angesehen, sofern sie in zukunftsorientierte Investitionen fließt. Dementsprechend sieht der Bundeshaushalt 2025 Rekordinvestitionen in Höhe von 115 Milliarden Euro vor, was einer Steigerung von 55 % gegenüber 2024 entspricht. Diese Mittel sind in erster Linie für die Schieneninfrastruktur, Bildungs- und Kinderbetreuungseinrichtungen, Wohnungsbauprojekte, die Digitalisierung sowie – im Rahmen des neuen strategischen Rahmens – für den Klimaschutz und die Verteidigung vorgesehen. Der Großteil der erhöhten Ausgaben dürfte im letzten Quartal 2025 zum Tragen kommen. Für 2026 wird ein weiterer Anstieg des Investitionsniveaus prognostiziert, wobei die Ausgaben für Infrastruktur und Klimaschutz im Vergleich zum Vorjahr um 56 % steigen sollen. Auch die Bundeswehr wird voraussichtlich ihre Ausgaben ausweiten. Diese stiegen von 1,9 % des BIP im Jahr 2024 auf 2,4 % im Jahr 2025 (einschließlich Pensionen) und dürften bis 2029 schrittweise auf 3,5 % ansteigen. Zwar hat die Regierung Sparmaßnahmen angekündigt (die sich insbesondere auf die öffentliche Verwaltung richten), doch reichen diese bei weitem nicht aus, um den gestiegenen Finanzbedarf auszugleichen. Infolgedessen wird das Haushaltsdefizit des Bundes voraussichtlich bis 2026 die 3-Prozent-Schwelle überschreiten, und die Staatsverschuldung wird wieder ansteigen. Die Einleitung eines EU-Defizitverfahrens wird jedoch nicht erwartet. Es wird davon ausgegangen, dass die Europäische Union Ausnahmen gewähren wird, insbesondere für verteidigungsbezogene Ausgaben.

Deutschlands Leistungsbilanzüberschuss wird weitgehend durch den Warenhandel bestimmt. Die künftige Entwicklung dieser Bilanz bleibt ungewiss und wird stark von der Reaktion der US-Importeure auf die neuen US-Zölle auf EU-Produkte sowie von möglichen Wettbewerbseffekten mit anderen Ländern im Handel mit den USA abhängen. Generell dürfte sich der Handelsüberschuss auf einem etwas niedrigeren Niveau als in den Vorjahren einpendeln.

Kleine große Koalition vs. starke Opposition

Im Februar 2025 fanden in Deutschland vorgezogene Bundestagswahlen statt, nachdem die ehemalige „Ampel“-Koalition aus der Sozialdemokratischen Partei (SPD), den Grünen und der liberalen FDP infolge des Streits um den Bundeshaushalt 2025 zerbrochen war. Mit 28,5 % der Stimmen ging die christdemokratische CDU/CSU als stärkste Partei hervor, nachdem sie im Vergleich zur Wahl 2021 4,4 Prozentpunkte zulegen konnte. Die rechtsextreme Alternative für Deutschland (AfD) wurde mit 20,8 % zur zweitstärksten Kraft im Bundestag und erzielte damit das beste Ergebnis ihrer Geschichte. Diese Zugewinne gingen größtenteils zu Lasten der ehemaligen Regierungsparteien: Die SPD erhielt 16,4 % (minus 9,3 Prozentpunkte) – das schlechteste Ergebnis in ihrer 162-jährigen Geschichte –, die Grünen 11,6 % (minus 3,1 Prozentpunkte) und die FDP nur 4,3 % (-7,1 Prozentpunkte). Letztere schaffte es nicht, die für den Einzug ins Parlament erforderliche 5-Prozent-Hürde zu überwinden, und verlor folglich ihre Sitze. Ein ähnliches Schicksal ereilte die linkskonservative BSW, die ebenfalls keine Vertretung im Bundestag erringen konnte. Im Gegensatz dazu gewann die Linkspartei an Zustimmung und erreichte 8,8 %. Bevor der scheidende Bundestag aufgelöst und der neue einberufen wurde, gelang es dem CDU-Vorsitzenden und künftigen Bundeskanzler Friedrich Merz, die SPD und die Grünen davon zu überzeugen, sich der CDU/CSU bei der Änderung des Grundgesetzes anzuschließen. Vor dem Hintergrund des anhaltenden Krieges in der Ukraine wurde die Schuldenbremse so angepasst, dass Verteidigungs- und Sicherheitsausgaben ausgenommen werden können, wobei eine Obergrenze von 1 % des BIP gilt. Zudem wurde ein Sonderfonds für Infrastruktur und Klimaschutz eingerichtet. Eine Verfassungsänderung erfordert eine Zweidrittelmehrheit im Bundestag, die im scheidenden Bundestag noch erreichbar war. Im neu gewählten Bundestag ist eine parteiübergreifende Zusammenarbeit jedoch schwieriger geworden. Die neue Regierung markiert eine Rückkehr zur „Großen Koalition“ zwischen CDU/CSU und SPD, verfügt jedoch nur über eine relativ knappe Mehrheit von 52 % der Sitze. Die Opposition wird angeführt von der AfD, die 24 % der Sitze hält, den Grünen mit 13 % und der Linkspartei mit 10 %, was ihnen genügend Einfluss verschafft, um weitere groß angelegte Initiativen zu blockieren. Die CDU/CSU hat zugesagt, weder mit der AfD noch mit der Linkspartei zusammenzuarbeiten, was weitere Verfassungsreformen unwahrscheinlich macht. Nach derzeitigem Stand scheint die neue Regierung relativ stabil zu sein, und die nächsten Bundestagswahlen sind erst für 2029 angesetzt.

Zahlungs- und Inkassoverfahren

Dieser Abschnitt ist ein wertvolles Tool für Finanzverantwortliche und Kreditmanager in Unternehmen. Er enthält Informationen über die Zahlungs- und Inkassopraktiken, die in diesem Land üblich sind.

Zahlung

Die Banküberweisung ist nach wie vor das gängigste Zahlungsmittel. Alle führenden deutschen Banken sind an das SWIFT-Netzwerk angeschlossen, wodurch sie einen schnellen und effizienten Geldtransfer anbieten können. Das SEPA-Lastschriftverfahren (Core) und das SEPA-Lastschriftverfahren (B2B) sind die neuesten Formen des Lastschriftverfahrens.

Wechsel und Schecks werden in Deutschland als Zahlungsmittel kaum genutzt. Für Deutsche deutet ein Wechsel auf eine kritische finanzielle Lage oder Misstrauen gegenüber dem Lieferanten hin. Schecks gelten nicht als Zahlung an sich, sondern als „Zahlungsversuch“: Da das deutsche Recht das Prinzip der beglaubigten Schecks nicht kennt, kann der Aussteller die Zahlung jederzeit und aus beliebigen Gründen widerrufen. Zudem können Banken Zahlungen ablehnen, wenn auf dem ausstellenden Konto keine ausreichende Deckung vorhanden ist. Ungedeckte Schecks kommen recht häufig vor. In der Regel gelten Wechsel und Schecks nicht als wirksame Zahlungsmittel, auch wenn sie Gläubigern im Falle der Nichtzahlung Anspruch auf ein „Schnellverfahren“ zur Forderungseinziehung einräumen.

Forderungseinzug

Außengerichtliche Phase

Das außergerichtliche Inkasso ist ein wesentlicher Schritt für den Erfolg des Forderungsmanagements. Der Inkassoprozess beginnt in der Regel damit, dass dem Schuldner per einfacher oder eingeschriebener Post eine letzte Zahlungsaufforderung zugesandt wird, in der er an seine Zahlungsverpflichtungen erinnert wird.

Gemäß dem Gesetz zur Beschleunigung fälliger Zahlungen gilt ein Schuldner als in Verzug, wenn eine Forderung innerhalb von 30 Tagen nach Fälligkeit und nach Erhalt einer Rechnung oder einer gleichwertigen Zahlungsaufforderung unbezahlt bleibt, es sei denn, die Parteien haben im Kaufvertrag eine andere Zahlungsfrist vereinbart. Darüber hinaus haftet der Schuldner nach Ablauf dieser Frist für Verzugszinsen und Mahngebühren.

Das Inkasso ist in Deutschland empfehlenswert und gängige Praxis.

Gerichtliche Verfahren

Eilverfahren

Sofern die Forderung unbestritten ist, kann der Gläubiger im Rahmen eines vereinfachten und kostengünstigen Verfahrens einen Mahnbescheid beantragen. Der Gläubiger gibt die Einzelheiten seiner Forderung an und kann anschließend über das Mahnportal, direkte Schnittstellen oder (nur für Privatpersonen) vorgedruckte Formulare relativ schnell einen Vollstreckungstitel erwirken. Solche automatisierten und zentralisierten (für jedes Bundesland) Verfahren stehen in ganz Deutschland zur Verfügung.

Diese Art von Verfahren fällt in die Zuständigkeit des Amtsgerichts für den Bezirk, in dem der Antragsteller seinen Wohnsitz oder Geschäftssitz hat. Für ausländische Gläubiger ist das Amtsgericht Wedding (in Berlin) zuständig. Eine rechtliche Vertretung ist nicht zwingend erforderlich.

Dem Schuldner werden nach Zustellung zwei Wochen eingeräumt, um seine Schulden zu begleichen oder gegen den Zahlungsbefehl Widerspruch einzulegen. Legt der Schuldner innerhalb dieser Frist keinen Widerspruch ein, kann der Gläubiger einen Vollstreckungsbescheid beantragen.

Ordentliches Verfahren

Im ordentlichen Verfahren kann das Gericht die Parteien oder deren Anwälte auffordern, ihre Ansprüche zu begründen, über deren Beurteilung dann allein das Gericht befugt ist. Jeder Prozessbeteiligte wird zudem aufgefordert, innerhalb der festgesetzten Frist einen Schriftsatz einzureichen, in dem er seine Erwartungen darlegt.

Nach ordnungsgemäßer Prüfung der Klage findet eine öffentliche Verhandlung statt, in der das Gericht ein begründetes Urteil fällt.

Die unterlegene Partei trägt üblicherweise die gesamten Gerichtskosten, einschließlich der Anwaltskosten der obsiegenden Partei, soweit diese Kosten im Einklang mit der Gebührenordnung (Rechtsanwaltsvergütungsgesetz, RVG) stehen. Bei teilweisem Erfolg werden die Kosten und Auslagen von jeder Partei anteilig getragen. Ein ordentliches Verfahren kann zwischen drei Monaten und einem Jahr dauern, während Verfahren vor dem Bundesgerichtshof bis zu sechs Jahre in Anspruch nehmen können.

Gegen die Entscheidung des erstinstanzlichen Gerichts kann Berufung eingelegt werden, wenn der Streitwert 600 € übersteigt. Eine Berufung wird vom erstinstanzlichen Gericht auch zugelassen, wenn ein Fall eine Grundsatzfrage betrifft oder eine Rechtsrevision erforderlich ist, um eine „einheitliche Rechtsprechung“ zu gewährleisten.

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Vollstreckung einer gerichtlichen Entscheidung

Die Vollstreckung kann beginnen, sobald ein rechtskräftiges Urteil vorliegt. Wenn Schuldner einem Urteil nicht nachkommen, können ihre Bankkonten gesperrt werden und/oder ein örtlicher Gerichtsvollzieher kann die Pfändung und den Verkauf ihres Vermögens vornehmen.

Bei ausländischen Urteilen benötigt der Gläubiger zur Erlangung eines Exequatur eine notariell beglaubigte deutsche Übersetzung der Entscheidung, die ebenfalls anerkannt werden muss, einen Vollstreckungstitel für dieses Urteil sowie eine Vollstreckungsklausel. Urteile von Gerichten der EU-Mitgliedstaaten werden ohne weiteres Verfahren anerkannt – sofern nicht bestimmte Einschränkungen aus dem europäischen Recht gelten.

Insolvenzverfahren

AUSSERGERICHTLICHE VERFAHREN

Schuldner können versuchen, ihre Schulden mit ihren Gläubigern neu zu verhandeln, was dazu beiträgt, Schuldner vor vorzeitigen Zahlungsforderungen zu schützen. Das Verfahren liegt jedoch im Interesse der Gläubiger, da es schneller sein kann und in der Regel kostengünstiger ist als ein formelles Insolvenzverfahren.

RESTRUKTURIERUNG

Nach Einreichung eines Antrags beim Insolvenzgericht aufgrund von Illiquidität oder Überschuldung kann das Gericht ein vorläufiges Insolvenzverfahren eröffnen, in dessen Rahmen es eine vorläufige Verwaltung bestellt, deren Aufgabe es ist, die Chancen einer Restrukturierung des Unternehmens zu prüfen. Wenn die Verwaltung diese Restrukturierung genehmigt, leitet sie ein formelles Verfahren ein und ernennt einen Insolvenzverwalter, der für die Fortführung des Geschäftsbetriebs des Schuldners unter Wahrung seines Vermögens zuständig ist.

LIQUIDATION

Die Liquidation kann auf Antrag entweder des Schuldners oder des Gläubigers eingeleitet werden, sofern der Schuldner nicht in der Lage ist, seine fälligen Schulden zu begleichen. Sobald die Liquidation durch einen Liquidationsbeschluss bestätigt und das Unternehmen aus dem Register gelöscht wurde, müssen die Gläubiger ihre Forderungen innerhalb von drei Monaten nach der Veröffentlichung beim Liquidationsverwalter anmelden.

EIGENTUMSVORBEHALT

Hierbei handelt es sich um eine schriftliche Vertragsklausel, wonach der Lieferant das Eigentum an den gelieferten Waren behält, bis der Käufer den Kaufpreis vollständig beglichen hat. Es gibt drei Formen dieses Eigentumsvorbehalts:

einfacher Eigentumsvorbehalt: Der Lieferant behält das Eigentum an den gelieferten Waren, bis der Käufer die vollständige Zahlung geleistet hat;

erweiterter Eigentumsvorbehalt: Der Eigentumsvorbehalt erstreckt sich auf den Weiterverkauf der gelieferten Waren; der Käufer tritt die aus dem Weiterverkauf an Dritte entstehenden Forderungen an den ursprünglichen Lieferanten ab;

erweiterter Eigentumsvorbehalt: Der Eigentumsvorbehalt erstreckt sich auf die zu einem neuen Produkt verarbeiteten Waren, und der ursprüngliche Lieferant bleibt bis zur Höhe des Wertes seiner Lieferung Eigentümer oder Miteigentümer.

Zuletzt aktualisiert: Juli 2025

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